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Kinder- und Jugendschutz Einleitung
Um Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Risiken des Alltags zu schützen, gibt es das Jugendschutzgesetz. Der Staat möchte die Eltern damit in ihrem Erziehungsauftrag bestärken und unterstützen.
Der Kinder- und Jugendschutz ist in Deutschland eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang und fällt unter den Auftrag der öffentlichen Fürsorge (Wächteramt). Er ist im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII) festgehalten.
U.a. gibt es präventive Angebote und Leistungen, durch die Gefährdungen für Kinder und Jugendliche möglichst vorgebeugt werden soll. Zum Beispiel soll das Jugendschutzgesetz dafür sorgen, dass Jugendliche keinen starken Alkohol ausgeschenkt, oder Zigaretten verkauft bekommen. Wir haben Ihnen auf dieser Seite einige hilfreiche Downloads bereitgestellt, die im Vereinsleben oder öffentlichen Veranstaltungen Überblick und Orientierung bieten.
Falls Sie weitere Fragen zum Jugendschutz haben, melden Sie sich bei uns.
Das Kinderschutzsiegel des Landkreis Emmendingen
Im Februar 2022 wurde es beschlossen, das Kinderschutzsiegel des Landkreis Emmendingen. Seit November 2022 können die Anträge bei der Kreisjugendarbeit gestellt werden. Mittlerweile haben mehrere Vereine, Verbände und Institutionen aus dem Landkreis das Kinderschutzsiegel erworben. Mit dem Siegel wollen wir den Kinderschutz fördern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahr für ihr Wohl zu schützen.
Seit 2012 sind mit der Änderung des §72a SGBVIII auch einschlägig vorbestrafter Personen in der (ehrenamtlichen) Kinder- und Jugendarbeit von der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass auch alle ehrenamtlich tätigen Personen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von den Trägern und Verbänden der Jugendhilfe aufgefordert werden müssen. Dies betrifft alle Verbände und Vereine, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, d.h. auch Musik- oder Sportvereine.
Die Informationsbroschüre zum Kinderschutz im Ehrenamt bietet Insitutionen eine kompakte Übersicht zu Themen, wie Führungszeugnissen, Bausteine für einen Ehrenkodex und andere Möglichkeiten zur Umsetzung des Kinderschutzes im Verein / Verband.
Um das Kinderschutzsiegel zu erwerben, braucht es verschiedene Voraussetzungen: Alle Mitarbeitende, die mit Kindern zusammenarbeiten, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich wird eine Beauftrage Person für den Kinderschutz benannt. Diese nimmt an ein bis zwei Netzwerktreffen im Jahr teil. Die Hürden sollen für alle Interessierten niedrig gehalten werden. So haben die meisten Städte und Gemeinden im Landkreis zugesagt, Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Das bedeutet, dass das Führungszeugnis nicht direkt beim Verein eingesehen werden muss.
Und das Kinderschutzsiegel hat Vorteile: zum einen in der Außenwirkung, denn der Verein zeigt, dass er sich für den Kinderschutz in besonderem Maße einsetzt und den Schutzauftrag auch ernst nimmt, zum anderen werden die Vereine bei kinderschutzbezogenen Maßnahmen finanziell unterstützt.
Alle nötigen Formulare zur Beantragung des Siegels und die Informationsbroschüre finden Sie im Downloadbereich.
Unten stehen finden Sie alle Insitutionen aufgeführt, die das Kinderschutzsiegel bereits erworben haben, sowie einige Stimmen aus den Vereinen zum Kinderschutz im Ehrenamt. Außerdem finden Sie hier die Pressemitteilung des Landratsamts zum Kinderschutzsiegel (PDF-Dokument, 358,27 KB, 24.03.2023) vom 21.03.2023.