Willkommen: Kreisjugendarbeit Emmendingen

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Herzlich Willkommen

Die Kreisjugendarbeit im Landratsamt Emmendingen versteht sich als Netzwerkstelle und hat ein buntes Aufgabenfeld. Neben der allgemeinen Beratung und Begleitung von Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit ist sie auch für das Thema Jugendschutz zuständig. Dazu gehören neben Informationen für Veranstalter auch die Stellungnahmen und Genehmigungen zum Jugendarbeitsschutz, d.h. wenn Kinder- und Jugendliche bei Film-, Theater- und Fernsehproduktionen mitmachen.

Außerdem bietet die Kreisjugendarbeit Fortbildungen und Fachtagungen für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (VjuT-Veranstaltungsprogramm) an und übernimmt die Geschäftsführung und Moderation von fachspezifischen Arbeitskreisen, die sich u.a. mit geschlechtsspezifischer Jugendarbeit befassen. Als zusätzlicher Service steht Vereinen und Verbänden auch die Materialausleihe zur Verfügung, die online vorgenommen werden kann. Des Weiteren erstellt die Kreisjugendarbeit die jährlich erscheinende Ferienbroschüre. Diese enthält Informationen zu Ferienspielaktionen, Ferienfreizeiten und Ferienbetreuung im Landkreis.

Unten stehend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Serviceleistungen und Aufgabenbereiche der Kreisjugendarbeit.

Fachberatung von Gemeinden

Die Kommunen im Landkreis Emmendingen können sich bei Fragen zum Thema Jugendarbeit fachlich beraten lassen. Gemeinden, die bislang noch keine kommunale Jugendarbeit eingerichtet haben, unterstützen wir - je nach personellen Ressourcen – gerne auch bei Situationsanalysen, Jugendbeteiligungsvorhaben und Konzeptentwicklungen.

Beratung von Mitarbeitern der Kommunalen und Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Hauptamtliche Mitarbeiter in der Kommunalen und Offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten im „Arbeitskreis Jugendarbeit“ eng zusammen. Bei den regelmäßigen Treffen werden aktuelle Schwerpunktthemen bearbeitet. Außerdem bietet das Gremium die Möglichkeit zur gegenseitigen Kollegialen Beratung. Komplexere Themen und Konzeptentwicklungen können bei der jährlichen Klausurtagung intensiv bearbeitet werden.

Beratung von Jugendverbänden und selbstverwalteten Jugendtreffs

Jugendverbände und selbstverwaltete Treffs haben ebenso die Möglichkeit auf den Rat der Kreisjugendarbeit zurückzugreifen. Die Kreisjugendarbeit ist beratendes Mitglied im Kreisjugendring Emmendingen e. V.. Für Leitungsteams aus selbstverwalteten Treffs wird einmal im Jahr ein Austauschtreffen angeboten. Durch die Kooperation mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann so ein Austausch über Landkreisgrenzen hinaus stattfinden.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Wir informieren und beraten zum Jugendschutzgesetz und zum Jugendarbeitsschutzgesetz. Neben den üblichen Aushängen zum Thema Jugendschutz, die wir auch in Russisch und Türkisch führen, gibt es zahlreiche Informationsbroschüren zu arbeitstechnischen Regelungen für minderjährige Arbeitnehmer und medienpädagogische Materialien (z. B. Cybermobbing, kindgerechte Internetnutzung etc.).

Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutzgesetz (§6 Abs. 2 JArbSchG)

Wenn Kinder und Jugendliche an Theaterproduktionen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen oder bei Aufnahmen auf Ton- und Bildträger (Hörfunk und Fernsehen) sowie bei Film- und Fotoaufnahmen teilnehmen wollen, benötigen sie ggf. Stellungnahmen von den Personensorgeberechtigten, der jeweiligen Schule, vom Hausarzt und von der zuständigen Behörde. Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen macht das Jugendarbeitsschutzgesetz enge Vorgaben zur Beschäftigung von Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (bis 18 Jahre). Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. limitierte Drehzeiten) dürfen sie trotzdem an Medienproduktionen teilnehmen. Die Kreisjugendarbeit prüft die zugrundeliegenden Voraussetzungen und stellt auf Antrag die Ausnahmebewilligung aus.

Geschlechtsspezifische Arbeit

Eine Querschnittsaufgabe der Kreisjugendarbeit ist die geschlechtsspezifische Arbeit. § 9 Abs. 3 SGB VIII fordert die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, den Abbau von Benachteiligungen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. Die Kreisjugendarbeit initiiert daher in regelmäßigen Abständen die Arbeitskreise „AK Mädchen“ und „AK Jungs“, in denen sich Pädagogische Fachkräfte der jeweiligen Bereiche austauschen und kooperieren können. Aus dem AK Mädchen formte sich 2018 z. B. der erste, kreisweite Mädchenaktionstag, bei dem neben der Kreisjugendarbeit auch 4 Kommunale Jugendpflegen zusammen gearbeitet haben. Zusätzlich findet einmal jährlich der Fachtag Mädchenarbeit „Praktisches für die Praxis“ statt, der in Kooperation mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg organisiert wird.

Fort- und Weiterbildungen

Die Kreisjugendarbeit organisiert regelmäßig Schulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende aus der Kinder- und Jugendarbeit. Zur „Veranstaltungsreihe zu jugendspezifischen Themen“ (VjuT) kommen neben kommunalen Jugendreferenten je nach Thema auch Schulsozialarbeiter,  die Sozialpädagogische Familienhilfe, Mitarbeitende aus Kernzeit- oder Hausaufgabenbetreuung oder ehrenamtliche Teamer aus der Jugendverbandsarbeit. Dies ermöglicht einen regen Austausch untereinander und interdisziplinäre, fachliche Weiterbildung.

Spielmaterialvermietung

Die Kreisjugendarbeit bietet Vereinen, Verbänden, Schulen und Jugendeinrichtungen aus dem Landkreis Emmendingen die Möglichkeit, Spielmaterial zu entleihen (z. B. Button-Maschine, Rollenrutsche, Pedalos und vieles mehr). Hier finden Sie die Ausleihbedingungen und die Materialliste.

Ferienbroschüre

Immer im Frühjahr veröffentlicht die Kreisjugendarbeit die Ferienbroschüre, eine Übersicht über Ferienfreizeiten, Ferienspielaktionen und Ferienbetreuungen im Landkreis Emmendingen.

Außerdem veranstaltet die Kreisjugendarbeit zusammen mit dem Forstamt und dem Landschaftserhaltungsverband die naturpädagogischen Junior Ranger Freizeiten. Hier findet man nähere Informationen und die entsprechenden Flyer.

Vereinbarungen bzgl. §72a SGB VIII „Führungszeugnisse für Ehrenamtliche“

Das im Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz möchte den Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch außerhalb des unmittelbaren, elterlichen Einflussbereichs, verbessern. Ein Baustein ist der Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII: einschlägig vorbestrafte und damit ungeeignete Personen dürfen bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen nicht tätig werden. Dazu soll die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse dienen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen mittlerweile auch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bzw. in der Jugendverbandsarbeit erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.

Die Kreisjugendarbeit des Landratsamtes Emmendingen hat als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Aufgabe, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Träger von Kinder- und Jugendarbeit (Vereine und Verbände) über die gesetzlichen Vorgaben und die möglichen Maßnahmen des Kinderschutzes zu informieren und zu beraten. Darüber hinaus können bzw. sollen unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen über die Anwendung des § 72a SGB VIII und zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen abgeschlossen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Kinder- und Jugendschutz und zum Kinderschutzsiegel des Landkreis Emmendingen.

In unserer Broschüre (PDF-Dokument, 10,5 MB, 12.06.2023) haben wir außerdem die wichtigsten Informationen für Sie zu diesem Thema zusammengetragen.