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Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes

Erstelldatum01.03.2021

Am 01.05.2021 tritt eine überarbeitete Fassung des Jugendschutzgesetzes in Kraft, die Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Internets schützen soll.

Bundestag beschließt Reform des Jugendschutzgesetzes

 

Am 16. Dezember hat der Bundestag in erster Lesung den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" beraten. Kinder und Jugendliche sollen damit besser vor Gefahren im Internet geschützt werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesfamilienministerium vorgelegt und am 14. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.

Die digitale Welt eröffnet jungen Menschen viele Chancen und Möglichkeiten - gerade auch während der Corona-Pandemie. Über Messenger-Dienste und soziale Medien können sie mit ihren Freundinnen und Freunden in Kontakt bleiben, digitale Lernangebote ergänzen oder ersetzen aktuell den Präsenzunterricht an Schulen.

 

Allerdings gibt es im Internet auch viele Gefahren. 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht. Über eine Million von ihnen hat Inhalte gesehen, die sie geängstigt haben. 70 Prozent der Frauen und Mädchen erlebten in den sozialen Medien bereits Gewalt. Und 250.000 Mädchen und Jungen wurden online von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.

 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Anfang Dezember hat eine Studie festgestellt, dass in Deutschland fast zwei Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing betroffen sind. Darauf müssen wir reagieren. Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt geschützt und sicher unterwegs sein können. Denn Jugendschutz hat Verfassungsrang, nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz. Unser Jugendschutz stammt aus dem Jahr 2002, aus der Zeit von CD-Rom und Videokassetten, einer Zeit vor YouTube, Instagram und TikTok. Also quasi aus der digitalen Steinzeit. Es ist höchste Zeit, ihn fit zu machen fürs 21. Jahrhundert. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen modernen Jugendmedienschutz."

 

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen
 

Für Filme und Spiele soll es in Zukunft die gleiche Alterseinstufung geben - egal, ob sie im Laden gekauft oder online gestreamt beziehungsweise gespielt werden. Die Anbieter von Social-Media-Diensten sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Außerdem soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden. Die neuen Regelungen werden ab 01.05.2021 in Kraft treten.

  

Zusammenfassung:

  • Knapp 20 Jahre nach der letzten Überarbeitung steht nun wieder ein neues Jugendschutzgesetz fest, welches am 05.03.2021 durch den Bundestag ging. 
  • Die Novellierung soll am 1. Mai 2021 in Kraft treten.
  • Kinder und Jugendliche sollen auch im digitalen Zeitalter im Internet besser geschützt werden à Verbesserung des Jugendmedienschutzes
  • Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut (bessere Koordination der unterschiedlichen Stellen für Jugendschutz)
  • Die von Kindern und Jugendlichen genutzten Internetdienste (insbesondere Social-Media-Dienste wie zum Beispiel TikTok, Instagram, Twitter oder Facebook, aber auch Plattformen wie Youtube.) sollen ihren systemischen Vorsorgepflichten (z. B. sichere Voreinstellungen für Interaktionsrisiken, Beschwerde- und Hilfesysteme) nachkommen um sie besser vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Cybergrooming, Hassreden, Tracking und Kostenfallen zu schützen.
  • Es soll eine verbesserte Orientierung für Eltern, Lehr- sowie Fachkräfte und Jugendliche geben à Einheitliche Alterskennzeichnung, wie sie zum Beispiel bei Videospielen und Filmen schon gang und gäbe ist (FSK-Freigaben), künftig auch im Internet. Hier sind bisher oftmals Inhalte frei verfügbar und zugänglich – seien es Bilder, Videos, Kommentare oder Spiele -, die für Kinder und Jugendliche nicht immer auch altersgerecht sind.